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Kanton Freiburg

Règlement communal d'urbanisme Fétigny

Fétigny ist keine eigenständige Gemeinde mehr. Das Amtliche Gemeindeverzeichnis des BFS führt sie seit dem 01.01.2026 nicht mehr – sie gehört seither zu Fétigny-Ménières. Das hier gezeigte Reglement stammt aus der Zeit davor und gilt so nicht unbesehen weiter: Welche Vorschriften heute gelten, sagt Fétigny-Ménières oder der Kanton Freiburg.

Was auf deinem Grundstück in Fétigny gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Freiburg – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Fétigny im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Règlement communal d'urbanisme
Artikel
48
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Fétigny vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Abstellplätze
  • Energie und Solaranlagen
  • Lärmempfindlichkeitsstufen

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Freiburg vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 710.1
  • Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz · 710.11
  • Energiegesetz
  • Energiereglement
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