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Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Reinach (BL)

Was auf deinem Grundstück in Reinach (BL) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Reinach (BL) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
105
Jahreszahlen bis
2015
BFS-Nummer
2773

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Reinach (BL) sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Reinach (BL) eine Bewilligung?

«Prinzipskizze im Anhang: Für angebaute oder freistehende Nebenbauten wie Garagen, Car- Abstände der Bauten zwischen Bauports, Unterstände, Überdachungen, Schöpfe und dergleichen darf und Strassenlinie (§ 54 RBV) die Fassadenhöhe maximal 2.75 m, die Gebäudehöhe bis Oberkante vgl.»

Wie hoch darf in Reinach (BL) gebaut werden?

«Prinzipskizze im Anhang: Für angebaute oder freistehende Nebenbauten wie Garagen, Car- Abstände der Bauten zwischen Bauports, Unterstände, Überdachungen, Schöpfe und dergleichen darf und Strassenlinie (§ 54 RBV) die Fassadenhöhe maximal 2.75 m, die Gebäudehöhe bis Oberkante vgl.»

Welche Dachformen sind in Reinach (BL) zulässig?

«Prinzipskizze im Anhang: Dachformen 2 Bei Satteldächern muss der First im Minimum 1.0 m hinter der vgl.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Reinach (BL) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
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