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Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Pfeffingen

Was auf deinem Grundstück in Pfeffingen gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Pfeffingen im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
18
Jahreszahlen bis
2021
BFS-Nummer
2772

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Pfeffingen sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie hoch darf in Pfeffingen gebaut werden?

«Vollgeschosszahl 1 Wohnungszahl pro Baukörper frei Bebauungsziffer 40 % Nutzungsziffer 36 % Sockelgeschosshöhe 3.5 m Fassadenhöhe 3.5 m Ist eine Parzelle in der Ortsbildschonzone bereits mit Bauten belegt, so werden deren Grundflächen und Bruttogeschossflächen zur Bebauungs- und Ausnützungsziffer gezählt.»

Wie dicht darf in Pfeffingen gebaut werden?

«Vollgeschosszahl 1 Wohnungszahl pro Baukörper frei Bebauungsziffer 40 % Nutzungsziffer 36 % Sockelgeschosshöhe 3.5 m Fassadenhöhe 3.5 m Ist eine Parzelle in der Ortsbildschonzone bereits mit Bauten belegt, so werden deren Grundflächen und Bruttogeschossflächen zur Bebauungs- und Ausnützungsziffer gezählt.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Pfeffingen vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
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