Zum Inhalt
Kanton Basel-Landschaft

Zonenreglement Füllinsdorf

Was auf deinem Grundstück in Füllinsdorf gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Basel-Landschaft – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Füllinsdorf im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Zonenreglement
Artikel
111
Jahreszahlen bis
2023
BFS-Nummer
2825

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Füllinsdorf sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Braucht ein Gartenhaus in Füllinsdorf eine Bewilligung?

«Umfassungsmauern) von geschlossenen An- und Nebenbauten, welche nicht zum Wohnbereich gehören, wie Garagen, Schöpfe k) nachträgliche Aussenisolierung von bestehenden Gebäuden; l) Vorspringende Dächer bis 1.0 m Ausladung siehe Erwägungen RRB Nr.»

Wie hoch darf in Füllinsdorf gebaut werden?

«Garagen, Schöpfe, Unterstände maximal 3.0 m und die Gebäudehöhe von maximal 5.0 m werden dabei jeweils u.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Füllinsdorf vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Gewässerraum
  • Energie und Solaranlagen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Lärmempfindlichkeitsstufen
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Basel-Landschaft vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Raumplanungs- und Baugesetz · 400
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz · 400.11
  • Wasserbauverordnung · 445.11
  • Energiegesetz (EnG BL)
Alle Erlasse des Kantons Basel-Landschaft

Weitere Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft

Alle Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft