Bau- und Nutzungsordnung Zufikon
Was auf deinem Grundstück in Zufikon gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Zufikon im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Nutzungsordnung
- Artikel
- 58
- Jahreszahlen bis
- 2022
- BFS-Nummer
- 4083
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Zufikon sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Zufikon an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Gebäudelänge 30 m – Kleiner Grenzabstand 4m – Grosser Grenzabstand 8m – Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV II 9 3 Bauvorhaben sind dem Gemeinderat in einem frühzeitigen Stand der Projektierung (Vorprojekt) zu melden, um den Baugesuchsteller in Fragen der Ortsbildgestaltung gegebenenfalls beraten zu können.»
Wie hoch darf in Zufikon gebaut werden?
«In der Zone Oe Schulareal ist eine Fassadenhöhe von 13.50 m und eine Gesamthöhe von 16.50 m zulässig.»
Welche Lärmempfindlichkeitsstufe gilt in Zufikon?
«Gebäudelänge 30 m – Kleiner Grenzabstand 4m – Grosser Grenzabstand 8m – Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV II 9 3 Bauvorhaben sind dem Gemeinderat in einem frühzeitigen Stand der Projektierung (Vorprojekt) zu melden, um den Baugesuchsteller in Fragen der Ortsbildgestaltung gegebenenfalls beraten zu können.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Zufikon vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Zufikon
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 58 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
Nicht sicher, wen du brauchst? Die vierzehn Fachgebiete im Überblick