Bau- und Nutzungsordnung Wohlen (AG)
Was auf deinem Grundstück in Wohlen (AG) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Wohlen (AG) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Nutzungsordnung
- Artikel
- 83
- Jahreszahlen bis
- 2014
- BFS-Nummer
- 4082
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.
Was das Reglement von Wohlen (AG) sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Wohlen (AG) an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens jedoch 4.0 m.»
Braucht ein Gartenhaus in Wohlen (AG) eine Bewilligung?
«Auf dieser sind Gartenhäuschen für die Schrebergartennutzung bis 9 m2 Grundfläche und einem Abstand von 4 m gegenüber der Strasse gestattet.»
Wie hoch darf in Wohlen (AG) gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens jedoch 4.0 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Wohlen (AG) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Wohlen (AG)
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 83 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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