Bau- und Nutzungsordnung Rudolfstetten-Friedlisberg
Was auf deinem Grundstück in Rudolfstetten-Friedlisberg gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Aargau – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Rudolfstetten-Friedlisberg im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.
Im Bestand
- Reglement
- Bau- und Nutzungsordnung
- Artikel
- 2
- Jahreszahlen bis
- 2001
- BFS-Nummer
- 4075
Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Dieses Dokument lag nur als Scan vor und wurde maschinell gelesen – einzelne Stellen können fehlerhaft sein.
Was das Reglement von Rudolfstetten-Friedlisberg sagt
Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.
Wie nah darf in Rudolfstetten-Friedlisberg an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 5 m.»
Wie hoch darf in Rudolfstetten-Friedlisberg gebaut werden?
«Es gilt für alle Bauten gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken generell ein Grenzabstand aus der halben Gebäudehöhe, mindestens aber 5 m.»
Was sonst geregelt ist
Diese Themen kommen im Reglement von Rudolfstetten-Friedlisberg vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.
- Zonen und Nutzung
- Ausnützung und Dichte
- Grenz- und Gebäudeabstände
- Gebäudehöhe und Geschosse
- Dachform und Gestaltung
- Abstellplätze
- Ortsbild- und Denkmalschutz
- Grünflächen und Spielplätze
- Gestaltungs- und Quartierpläne
- Gewässerraum
- Reklamen und Antennen
- Erschliessung und Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Baubewilligungsverfahren
Darüber gilt kantonales Recht
Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Aargau vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.
- Bauverordnung · 713.121
- Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG)
- Energieverordnung (EnergieV)
Deine Frage zu Rudolfstetten-Friedlisberg
Was auf deinem Grundstück zulässig ist, steht in diesem Reglement – aber verteilt über 2 Artikel und abhängig von deiner Zone. Zwei Wege, es zu erfahren.
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