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Kanton Zug

Bauordnung Baar

Was auf deinem Grundstück in Baar gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Zug – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Baar im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Bauordnung
Artikel
71
Jahreszahlen bis
2022
BFS-Nummer
1701

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten.

Was das Reglement von Baar sagt

Wörtliche Auszüge aus dem Reglement – nicht zusammengefasst und nicht gerundet. Fast jeder Wert hängt an der ZONE deines Grundstücks; steht sie im Satz, ist sie genannt. Massgeblich bleibt die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Wie nah darf in Baar an die Grundstücksgrenze gebaut werden?

«Abschnitt - Übergangs- und zur Fassade gestellt, so erhöht sich der minimale Grenzabstand um 1.50 m, sofern mehr als 2/3 der Fassadenlänge erfasst wird.»

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Baar vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Grenz- und Gebäudeabstände
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Reklamen und Antennen
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Zug vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Planungs- und Baugesetz · 721.11
  • Verordnung zum Planungs- und Baugesetz · 721.111
  • Energiegesetz
  • Verordnung zum Energiegesetz
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