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Kanton Waadt

Plan d'affectation Montreux

Was auf deinem Grundstück in Montreux gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Waadt – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Montreux im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
Plan d'affectation
Artikel
130
Jahreszahlen bis
1996
BFS-Nummer
5886

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Montreux vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Zonen und Nutzung
  • Ausnützung und Dichte
  • Gebäudehöhe und Geschosse
  • Dachform und Gestaltung
  • Abstellplätze
  • Ortsbild- und Denkmalschutz
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Gestaltungs- und Quartierpläne
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Waadt vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC) · 700.11
  • Règlement d'application de la loi du 4 décembre 1985 sur l'aménagement du territoire et les constructions (RLATC) · 700.11.1
  • Règlement sur l'aménagement du territoire (RLAT) · 700.11.2
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