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Kanton Genf

Das Baureglement Carouge (GE)

Was auf deinem Grundstück in Carouge (GE) gilt, steht in drei Ebenen übereinander: im Bundesrecht, im Baurecht des Kantons Genf – und zuunterst im kommunalen Reglement, das Zonen, Masse und Gestaltung festlegt. Diese Seite zeigt, was Bauly für Carouge (GE) im Bestand hat und wo das amtliche Original liegt.

Im Bestand

Reglement
nicht eindeutig erkannt
Artikel
11
Jahreszahlen bis
2019
BFS-Nummer
6608

Die Jahreszahl ist die jüngste im Dokument genannte, nicht der Rechtsstand: Reglemente nennen neben dem Erlassdatum oft spätere Änderungen. Massgeblich ist stets die von der Gemeinde publizierte Fassung. Der Link führt auf ein Dokumentenarchiv, nicht auf eine Amtsstelle. Die verbindliche Fassung liegt bei der Gemeinde – siehe deren Website unten. Für Carouge (GE) liegen 2 Dokumente im Bestand.

Was sonst geregelt ist

Diese Themen kommen im Reglement von Carouge (GE) vor. Die konkreten Werte – Ausnützung, Grenzabstand, Gebäudehöhe – hängen an der ZONE deines Grundstücks, nicht an der Gemeinde; darum stehen sie hier bewusst nicht als Zahl.

  • Ausnützung und Dichte
  • Grünflächen und Spielplätze
  • Erschliessung und Baulinien
  • Baubewilligungsverfahren

Darüber gilt kantonales Recht

Das kommunale Reglement konkretisiert, was der Kanton Genf vorgibt. Widersprechen sie sich, geht das übergeordnete Recht vor.

  • Loi d'application de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire (LaLAT)
  • Loi sur les constructions et les installations diverses (LCI)
  • Règlement d'application de la loi sur les constructions et les installations diverses (RCI)
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